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Einspeisevergütung 2011
Bundesumweltminister Norbert Röttgen und der Bundesverband Solarwirtschaft haben sich darauf geeinigt, die Förderung von Solarstrom bei einem schnellen Zubau zur Jahresmitte 2011 zu kappen. Damit hat sich der Branchenverband darauf eingelassen, das Marktwachstum zu bremsen.

Röttgen stellte im Rahmen der Bundespressekonferenz die Übereinkunft gemeinsam mit dem BSW-Solar vor. Zielsetzung der Branche beim weiteren Ausbau der Fotovoltaik sei es außerdem, den Anteil der Solarenergie am deutschen Strom-Mix von derzeit rund zwei Prozent bis 2020 auf mindestens zehn Prozent auszubauen und zugleich die Kosten in diesem Zeitraum mindestens zu halbieren.

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Meldung von PV-Anlagen
 

Datenerhebung zu Photovoltaikanlagen

07.01.2009

Neue gesetzliche Verpflichtung für Betreiber von Photovoltaikanlagen

Kurth: "Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur ist Voraussetzung für die Einspeisevergütung"

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Betreiber von Photovoltaikanlagen der Bundesnetzagentur Standort und Leistung ihrer Anlage melden. "Nur wenn Betreiber ihre Anlage angezeigt haben, ist der jeweilige Netzbetreiber verpflichtet, den erzeugten Strom auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu vergüten", erläutert Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Meldepflicht umfasst Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen. Anlagen, die bereits vor diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen wurden, sind nicht zu melden. Dennoch erwartet die Bundesnetzagentur mehrere zehntausend Datenmeldungen pro Jahr. Ein entsprechendes Formular sowie Erläuterungen stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung.

Nach dem EEG sind die Vergütungssätze für Strom aus Erneuerbaren Energien einer jährlichen Degression unterworfen. Diese orientiert sich am Jahr der Inbetriebnahme der nach dem EEG geförderten Anlage. Je später die jeweilige Anlage in Betrieb geht, desto geringer ist der Vergütungssatz.

Die mit der Novellierung des EEG neu eingeführte Meldepflicht für Photovoltaikanlagen hat direkte Auswirkungen auf die Vergütungssätze für die Einspeisung des in den Anlagen erzeugten Stroms. "Die Degression, die für Photovoltaikanlagen gilt, ermittelt die Bundesnetzagentur anhand der ihr gemeldeten Leistung", sagt Kurth. "Je stärker der Zubau von Photovoltaikanlagen ist, desto höher wird die Degression sein und desto geringer der Vergütungssatz für im Folgejahr in Betrieb gehende Anlagen."

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die von ihr für das Folgejahr ermittelten Degressions- und Vergütungssätze jährlich zum 31. Oktober im Bundesanzeiger.

© 2009 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
 
Energiepolitische Rahmenbedingungen
Weiterentwicklung der energiepolitischen Rahmenbedingungen auf gutem Weg: Anfang 2009 treten weitere Rechtsänderungen in Kraft.

Die Stärkung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten, die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien werden im kommenden Jahr in Deutschland weiter vorangetrieben. Zum Jahresbeginn 2009 treten hierfür eine Reihe von Rechtsänderungen bzw. Maßnahmen in Kraft, weitere Vorhaben sind in konkreter Vorbereitung.

Hierzu der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Wir setzen den eingeschlagenen energiepolitischen Kurs konsequent fort. Ziel bleibt eine möglichst kostengünstige Energieversorgung durch die Stärkung des Wettbewerbs, eine möglichst effiziente Nutzung der Energie und ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien. Praktische Energiepolitik im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern ist die Summe vieler Einzelmaßnahmen."
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